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Häufige Fragen
• WfbM ist die Abkürzung für "Werkstatt für behinderte Menschen".
• Eine WfbM ist eine Einrichtung zur beruflichen Teilhabe.
• Menschen mit Beeinträchtigung werden als Beschäftigte aufgenommen, um ihnen das Recht auf Arbeit zu ermöglichen.
• Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Geschieht dies nicht muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Arbeitgeber, die eine WfbM beauftragen, können bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten des Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
• Menschen mit einer Behinderung, die nicht, nicht mehr oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
• Menschen, die höchstens 3 Stunden am Stück arbeiten können.
• Menschen, die eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen.
• Menschen, die keine Gefahr für sich odere Andere sind.
• Beschäftigte verdienen eigenes Geld.
• Beschäftigte sind renten- und krankenversichert.
• Sie ermöglicht es die eigenen Fähigkeiten zu zeigen.
• Sie ist an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst.
• Es gibt zusätzliche Angebote, die zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen.
• Sie steigert das Selbstwertgefühl.
Ausbildung
• Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder
• Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit
Lohn nach Ausbildung
• Nach der 2-jährigen Ausbildung wird der Lohn ermittelt.
• Dieser wird von Gruppenleiter und Sozialdienst festgelegt und jährlich überprüft.
• Je nach Leistung wird der Lohn dann angepasst.
Die Höhe des Lohns ist immer von bestimmten Faktoren abhängig:
Lohngruppe
• Die Lohngruppen orientieren sich an den Fähigkeiten der Beschäftigten.
• Sie reichen von Lohngruppe 1 bis Lohngruppe 8.
• Je höher die Lohngruppe ist, desto höher sind die Anforderungen an Beschäftigte.
Umgebungspunkte
• Hier fließen Zulagen für zusätzliche Belastungen wie Lärm oder Geruch in den Lohn ein.
Arbeitszeit
• Auch die Länge der Arbeitszeit hat Auswirkungen auf den Lohn.
Zuschuss vom Staat
• Der Mindestlohn beträgt derzeit 133,00 €.
• Bei einem Lohn von weniger als 351,00 € pro Monat, gibt es einen Zuschuss von 52,00 €.
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