top of page
Häufige Fragen
-
AusgleichsabgabeArbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Geschieht dies nicht muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Arbeitgeber, die eine WfbM beauftragen, können bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten des Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
-
VorrichtungsbauWir fertigen Maschinen speziell für Ihren Auftrag. Konstruktion, Wartung und Instandhaltung kommt so alles aus einer Hand. Die Abstimmung auf Ihre Anforderungen kann optimal vorgenommen und bei Problemen schnell eingegriffen werden.
bottom of page