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Häufige Fragen
WfbM ist die Abkürzung für "Werkstatt für behinderte Menschen".
Eine WfbM ist eine Einrichtung zur beruflichen Teilhabe.
Menschen mit Beeinträchtigung werden als Beschäftigte aufgenommen, um ihnen das Recht auf Arbeit zu ermöglichen.
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Geschieht dies nicht muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Arbeitgeber, die eine WfbM beauftragen, können bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten des Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
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